CO₂KostAufG 2026
Die CO₂-Kostenaufteilung wurde 2026 leicht angepasst. Was sich für Vermieter ändert.
Das CO₂KostAufG regelt seit 2023 die Aufteilung des CO₂-Preises zwischen Vermieter und Mieter. Die Aufteilung erfolgt anhand der spezifischen CO₂-Emissionen pro m² Wohnfläche pro Jahr — in 10 Stufen.
Was war Stand 2025
Bei sehr ineffizienten Gebäuden (Stufe 1, > 52 kg CO₂/m²·Jahr) trägt der Vermieter 95% der CO₂-Kosten. Bei sehr effizienten Gebäuden (Stufe 10, < 12 kg CO₂/m²·Jahr) trägt der Mieter 100%.
Was ist 2026
Die Stufengrenzen bleiben, aber die Pflicht zur eindeutigen Dokumentation in der Nebenkostenabrechnung wird verschärft. Rentprime macht das automatisch — du musst nichts tun.