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Ratgeber · 8 min Lesezeit

Weiterbildungspflicht für Verwalter — 20 Stunden in 3 Jahren.

Seit August 2018 gilt: jeder gewerbliche Immobilienverwalter muss 20 Stunden Fortbildung in 3 Jahren nachweisen. Was zählt, wer prüft und wie du die Stunden ohne Präsenzreisen sauber dokumentierst.

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Die kurze Antwort

Immobilienverwalter mit § 34c-Erlaubnis müssen 20 Stunden Fortbildung in drei Kalenderjahren nachweisen. Der erste Nachweiszeitraum beginnt mit dem Jahr der Erlaubnis. Gültige Formate sind Präsenzseminar, Online-Kurs mit Lernerfolgs­ kontrolle und E-Learning; die Nachweise bleiben mindestens 5 Jahre archiviert.

Wer ist betroffen — und wer nicht

Erfasst sind alle Personen mit einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO (Wohnimmobilien­ verwaltung für Dritte) und § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO (Immobilienmakler). Die Pflicht trifft jede natürliche Person, die diese Tätigkeiten unmittelbar ausübt — also nicht nur den Erlaubnisinhaber, sondern auch Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt. Ausgenommen sind Auszubildende in den ersten drei Jahren nach Berufsstart, wenn die Ausbildung selbst der Fortbildung dient.

Wer nur die eigene Immobilie verwaltet, fällt nicht unter § 34c GewO und ist nicht fortbildungspflichtig. Auch WEG-Verwalter, die vor dem 1. August 2018 tätig waren und eine Übergangsregelung genossen, unterliegen inzwischen der vollen Pflicht.

Der Fortbildungskatalog — was zählt

BereichBeispielthemenAnerkennung
Immobilien­ wirtschaftBewertung, Vermarktung, Digitalisierung
Rechtliche GrundlagenBGB Mietrecht, WEG, MaBV, DSGVO
Kaufmännische GrundlagenBuchhaltung, Steuern, Nebenkostenabrechnung
Technische GrundlagenBau, Energie (GEG), Wartung
VerbraucherschutzWiderrufsrechte, Wohnungsvermittlung
Verkaufs­ training / PersönlichkeitRhetorik ohne Fachbezug
Themen ohne Bezug zur Verwalter-/Maklertätigkeit werden nicht anerkannt.

Der Katalog stammt aus der Makler- und Bauträgerverordnung (§ 15b MaBV) und wird von den Aufsichts­ behörden pragmatisch angewendet: jede Veranstaltung mit inhaltlichem Bezug zur Tätigkeit und mit Teilnahmenachweis zählt.

Format und Nachweis

  1. Präsenzseminar mit Teilnahmebestätigung des Veranstalters
  2. Live-Online-Seminar mit Anwesenheitskontrolle (Frage/Antwort, Kamera-Pflicht)
  3. E-Learning mit dokumentierter Lernerfolgs­ kontrolle (Test am Ende)
  4. Berufliche Fach­ veranstaltung (Verbandstagung, Fachmesse) mit Nachweis
  5. Betriebliche Weiterbildung (in-house Schulung) mit Programm + Teilnehmerliste
  6. Selbst­ studium: nur anerkannt, wenn ein anerkannter Träger die Lernerfolgs­ kontrolle bestätigt
Die IHK-Aufsicht prüft nachvollziehbar: sie verlangt Datum, Thema, Dauer, Veranstalter, Teilnehmer und die Verknüpfung zur Tätigkeit. Ein PDF-Handout genügt nicht ohne Teilnahme­ bestätigung.

Zeitraum, Prüfung und Sanktionen

Der Nachweiszeitraum umfasst drei Kalenderjahre, beginnend mit dem Jahr der Erlaubnis. Wer 2024 seine Erlaubnis erhalten hat, muss bis Ende 2026 die 20 Stunden zusammenhaben. Die IHK oder das zuständige Ordnungsamt kann die Nachweise stichprobenartig verlangen — Antwortfrist üblicherweise 4 Wochen.

Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit nach § 144 GewO mit Bußgeld bis 5.000 € je Fall. Zusätzlich riskiert die Person die Zuverlässigkeitsprüfung: wiederholte Verstöße können die § 34c-Erlaubnis kosten. Für die Praxis heißt das: Nachweise mindestens 5 Jahre aufbewahren, im Idealfall parallel digital ablegen.

Praxis: 20 Stunden ohne Präsenzreisen

  1. Q1: 4 Stunden Online-Seminar zur aktuellen BGH-Rechtsprechung Mietrecht
  2. Q2: 4 Stunden E-Learning DSGVO in der Hausverwaltung
  3. Q3: 4 Stunden Fachverbands­ tagung (Präsenz an einem Samstag)
  4. Q4: 4 Stunden Online-Seminar CO₂-Kostenaufteilungsgesetz
  5. Reserve: 4 Stunden E-Learning Nebenkostenabrechnung + HKVO 2024
  6. Summe: 20 Stunden in einem Jahr — zwei Jahre Puffer

Wer die Nachweise digital in seiner Verwaltungs­ software ablegt, hat sie im Ernstfall in Minuten beisammen. Rentprime bietet dafür einen eigenen Ordner je Nutzer mit PDF-Import und Ablauf­ datum — Lou weist im Dashboard darauf hin, wenn noch Stunden fehlen, damit der Nachweis nicht in Vergessenheit gerät.

Empfehlungen für den Weiterbildungs­ plan 2026–2028

Der aktuelle Schwerpunkt liegt auf drei Themen: CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, DSGVO in der Verwaltung und WEG-Reform 2024– 2025. Wer diese drei Bereiche in seinen Plan aufnimmt, deckt rund 12 der 20 Stunden ab. Die restlichen 8 Stunden decken üblicherweise Steuer­ recht (§ 21 EStG), technisches Recht (GEG, HKVO) und Grundlagen des Mietrechts ab.

Kosten­ rahmen: Online-Seminare kosten je Stunde 25 bis 60 €, Präsenzseminare 80 bis 150 €. Für die 20 Pflicht­ stunden reichen im Regelfall 400 bis 1.200 € — in aller Regel als Werbungskosten oder Betriebs­ ausgabe abziehbar. Wer die Fortbildung streckt und drei Jahre lang je 7 Stunden absolviert, verteilt Kosten und Zeitaufwand gleichmäßig.

Fach­ verbände (VDIV, IVD, DDIV, Haus & Grund) bieten anerkannte Fortbildungen mit Zertifikat. Mitglieds­ beiträge sind steuerlich abziehbar; die Fortbildungs­ kosten laufen separat.

Nachweis-Vorlagen — was jede Aufsicht sehen möchte

FeldInhalt
Datum + Uhrzeitgenaue Angabe je Veranstaltung
ThemaTitel des Seminars + kurzer Bezug zur Tätigkeit
DauerNetto-Zeit ohne Pausen, in Zeitstunden
VeranstalterName + Rechtsform + Kontakt
NachweisartZertifikat, Teilnahme­ bescheinigung, Test­ ergebnis
Kostennetto + brutto (für Werbungskosten)

Eine einfache Tabelle mit diesen sechs Feldern pro Fortbildung reicht als Übersicht. Die Original­ zertifikate sollten getrennt archiviert werden, digital mit Ablauf­ datum für die 5-Jahres-Frist.

Häufige Fragen

Zählen Fachbücher und Podcasts?

Nur, wenn ein anerkannter Träger sie mit Lernerfolgs­ kontrolle verknüpft — eine reine Lektüre ohne Prüfung zählt nicht. Fachverbände bieten regelmäßig Podcast-Reihen mit Zertifikatstest an, die anerkannt werden.

Was ist mit Mitarbeitern ohne Erlaubnis?

Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt (Vertrag, Abrechnung, Beratung) fallen ebenfalls unter die Pflicht, weil sie unmittelbar am erlaubnispflichtigen Geschäft mitwirken. Rein technische Assistenz (Buchhaltungs­ hilfskraft ohne Kundenkontakt) ist ausgenommen.

Kann ich Stunden ins nächste Dreijahres­ fenster übertragen?

Nein. Überschuss verfällt am Ende des Nachweiszeitraums. Wer 25 Stunden gesammelt hat, startet trotzdem mit null Stunden im nächsten Zeitraum.

Wie lange muss ich die Nachweise aufbewahren?

Mindestens 5 Jahre nach Ablauf des Nachweiszeitraums (§ 15b Abs. 3 MaBV). Im Zweifel länger, insbesondere wenn ein Verfahren zur Zuverlässigkeitsprüfung anhängig ist.

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