Schönheitsreparaturen — wer wirklich zahlt
„Der Mieter muss bei Auszug streichen" — das stimmt seit 2015 oft NICHT mehr. Wir erklären, welche Schönheitsreparaturen-Klauseln noch wirksam sind, welche nicht, und welche Konsequenzen das für deine Vermieter-Praxis hat.
Was sind Schönheitsreparaturen?
Definiert in der "Anlage zu §28 Abs. 4 II. BV": das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren VON INNEN.
NICHT dazu gehören: Außenanstrich, Erneuerung von Bodenbelägen, Reparaturen an Wand/Decke (Risse, Stürze), Schäden durch normalen Verschleiß (Verkratzte Türzargen).
Die BGH-Wende seit 2015
Der BGH hat in einer Reihe von Urteilen (insb. VIII ZR 185/14 v. 18.03.2015) die meisten alten Schönheitsreparaturen-Klauseln für unwirksam erklärt. Heute gilt:
- Wohnung wurde UNRENOVIERT übergeben? → Schönheitsreparaturen-Klausel UNWIRKSAM, Mieter muss NICHT renovieren beim Auszug
- Wohnung wurde RENOVIERT übergeben (frische Tapeten/Anstrich, fotografiert)? → Klausel KANN wirksam sein, wenn sie korrekt formuliert ist
- Klausel mit FESTEM Fristenplan ("alle 3 Jahre Küche, alle 5 Jahre Wohnräume") → UNWIRKSAM (BGH)
- Klausel mit "weichem" Fristenplan ("im Allgemeinen", "i.d.R.") → wirksam
- Klausel mit RENOVIERUNGSPFLICHT BEI AUSZUG ohne Berücksichtigung Mietdauer → UNWIRKSAM
- Quotenklauseln (anteilige Kostenübernahme je Mietdauer) → meist UNWIRKSAM
Praktische Konsequenz für Vermieter
Wenn dein Mietvertrag eine unwirksame Klausel enthält:
- Du kannst KEINE Renovierung bei Auszug einfordern
- Du musst die Wohnung SELBST renovieren (oder weitervermieten ohne Renovierung)
- Du darfst die Kosten NICHT auf den Mieter umlegen oder von der Kaution einbehalten
- Wenn du es trotzdem tust: Mieter kann das Geld zurückfordern + ggf. Schmerzensgeld bei Schikane
Was du als Vermieter SOFORT tun solltest
- 1. Mietvertrag prüfen: enthält er eine "starre" Klausel mit festen Fristen? → ist UNWIRKSAM
- 2. Wohnung wurde UNRENOVIERT übergeben? → Klausel praktisch immer UNWIRKSAM, selbst wenn sie sauber formuliert ist (BGH VIII ZR 185/14)
- 3. Bei Neuvermietung: aktuelle, BGH-konforme Klausel verwenden (weiche Formulierung, RENOVIERTE Übergabe, schriftliche Übergabe-Dokumentation mit Fotos)
- 4. Bei Auszug: alte Klauseln gar nicht erst durchsetzen wollen — Klage kostet mehr als die Renovierung
Wann der Mieter wirklich renovieren muss
- Wirksame Klausel im Vertrag (selten!) UND
- Wohnung wurde im RENOVIERTEN Zustand übergeben UND
- Renovierungsbedarf liegt VOR (nicht nur Routine, sondern tatsächliche Abnutzung) UND
- Mieter hat selbst sichtbare Schäden verursacht (Bohrlöcher >Standard, gefärbte Wände, Tapezier-Schäden)
Mieter-Schäden vs. Schönheitsreparaturen
Achtung: Was der Mieter durch SCHÄDEN verursacht hat, ist von der Renovierungs-Frage zu unterscheiden:
- Wanddurchbruch, gefärbte Wände (statt weiß), zerbrochene Sanitärobjekte → IMMER vom Mieter zu ersetzen (§280 BGB Schadensersatz)
- Normale Bohrlöcher (Bilder, Lampen) → kein Schaden, müssen nicht geschlossen werden
- Lila gestrichene Wände → muss in neutraler Farbe übergeben werden
BGH-konforme Klausel-Formulierung (Beispiel)
Diese Klausel ist BGH-konform — aber nur wirksam, wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde + die Renovierungs-Übergabe sauber dokumentiert ist.
Wie Rentprime dir hilft
Rentprime erstellt Mietverträge mit aktueller BGH-konformer Schönheitsreparaturen-Klausel — mit weicher Fristen-Formulierung. Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Renovierungszustand bei Einzug mit Fotos + Checkliste. Damit ist die Klausel im Streitfall wirksam — und du sparst dir teure Anwalts-Streits bei Auszug.