Digital signieren — oder ausdrucken.
Manche schwören auf Papier, andere wollen alles digital. Bei Rentprime entscheidest du: Mietvertrag klassisch ausdrucken und unterschreiben lassen — oder per Signaturlink digital signieren (einfache elektronische Signatur nach eIDAS, mit Zeitstempel und Audit-Trail).
Deine Wahl: Papier oder digital
Wir glauben nicht an Zwang. Wer den Mietvertrag lieber am Küchentisch unterschreibt, druckt ihn mit einem Klick aus. Wer es digital mag, verschickt einen Signaturlink — der Mieter unterschreibt am Handy, beide bekommen das signierte PDF. Hier siehst du den digitalen Ablauf:
Probier das Signaturfeld selbst aus
So fühlt sich die digitale Unterschrift für deinen Mieter an — zeichne mit Maus oder Finger:
Verträge unterschreiben, ohne zu warten
Spar dir Postweg und Drucker — oder nutz sie weiter, wenn du das lieber magst. Beides ist bei Rentprime dabei.
Elektronische Signatur bei Mietverträgen — was rechtlich gilt
Die elektronische Signatur ist in der EU durch die eIDAS-Verordnung (Verordnung Nr. 910/2014) geregelt. Sie unterscheidet drei Stufen: die einfache elektronische Signatur (EES), die fortgeschrittene (FES) und die qualifizierte (QES). Für einen Wohnraummietvertrag gilt grundsätzlich Formfreiheit — er kann mündlich, schriftlich oder elektronisch geschlossen werden. Eine einfache elektronische Signatur ist daher in den allermeisten Fällen ausreichend.
Wichtig ist die Ausnahme der Schriftform bei Befristung über ein Jahr: Nach § 550 BGB muss ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr schriftlich geschlossen werden, sonst gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Hier kann die einfache elektronische Signatur die gesetzliche Schriftform nicht ersetzen — dafür wäre eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder die klassische Papierform nötig. Genau deshalb behält Rentprime bewusst beide Wege: Druck und digitale Signatur.
Rentprime dokumentiert bei der digitalen Signatur einen Audit-Trail: Zeitstempel, IP-Adresse und ein Protokoll des Signaturvorgangs. Dieser Nachweis erhöht die Beweiskraft im Streitfall erheblich, auch bei einer einfachen elektronischen Signatur. Das fertige, signierte PDF wird anschließend GoBD-konform und revisionssicher archiviert — unveränderbar und jederzeit abrufbar.