Pelletheizung in der Heizkostenabrechnung — so rechnest du richtig.
Pelletkessel sind CO₂-freundlich und förderfähig — aber die Abrechnung kennt Besonderheiten: Bestand, Kilo-in-kWh-Umrechnung und die Abzugsregel für Guthaben.
Pellets werden in der Heizkostenabrechnung wie Öl behandelt: Anfangs- und Endbestand ermitteln, verbrauchte Menge in kWh umrechnen (1 t Pellets ≈ 4.900 kWh), 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch, Rest nach Fläche verteilen (§ 7 HKVO). CO₂-Anteil ist gering (rund 20 g/kWh gegenüber 202 g bei Erdgas) — Vermieteranteil im CO₂KostAufG deshalb klein.
Warum Pellets in der Abrechnung besonders sind
Anders als Erdgas oder Fernwärme werden Pellets in Chargen gekauft und im Lager gehalten. Für die Nebenkostenabrechnung zählt nicht der Rechnungsbetrag der Bestellung, sondern der tatsächliche Verbrauch im Abrechnungszeitraum. Grundlage: § 7 HKVO — verbrauchsabhängige Verteilung mindestens zu 50 Prozent.
Der Bestand am Anfang und am Ende des Abrechnungsjahres muss dokumentiert sein. Ohne saubere Bestandsführung droht das 15-Prozent-Kürzungsrecht des Mieters nach § 12 HKVO.
Bestandsermittlung — drei zulässige Wege
- Waage: Ausbringen und Wiegen der Restmenge (aufwendig, aber genau).
- Volumenmessung: Höhe der Schüttung mal Grundfläche mal Schüttdichte (rund 650 kg/m³).
- Rechnerisch aus Zählerständen einer Wärmemengenmessung am Kesselaustritt (bevorzugt bei mehreren Einheiten).
Am saubersten ist die Wärmemengenmessung: Ein Wärmemengenzähler am Kesselaustritt misst die tatsächlich abgegebene Nutzwärme. Dann brauchst du die Pelletmenge nur für die Kostenposition, nicht für die Verteilung.
Rechenbeispiel: 4-Familienhaus 2025
Bestand 1.1.2025: 3.400 kg. Kauf im Jahr 2025: 8.200 kg zu 320 Euro/t (netto 295 + 19 % USt.). Bestand 31.12.2025: 1.900 kg. Verbrauch = 3.400 + 8.200 − 1.900 = 9.700 kg. Umrechnung: 9.700 kg × 4,9 kWh/kg = 47.530 kWh. Kostenanteil im Abrechnungsjahr: 9.700 × 0,32 Euro/kg = 3.104 Euro. Dazu Nebenkosten:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Pellets (Verbrauch) | 3.104 Euro |
| Wartung Kessel + Sonde | 210 Euro |
| Schornsteinfeger | 95 Euro |
| Strom für Kessel/Förderschnecke (aus Zähler) | 145 Euro |
| Anteilige Ascheentsorgung | 40 Euro |
| Summe Heizkosten | 3.594 Euro |
Verteilung nach 60 %-Verbrauch / 40 %-Fläche bei 4 Wohnungen und 320 m² Wohnfläche = 8,98 Euro/m² Grundkosten + Verbrauchsanteil je Einheit gemäß Wärmemengenzähler.
CO₂-Aufteilung: der große Vorteil
Pellets zählen als biogener Brennstoff — CO₂-neutral im Sinne der EU-Bilanz. Der Emissionsfaktor liegt bei etwa 20 g CO₂/kWh, verglichen mit 202 g bei Erdgas und 266 g bei Heizöl. Für die Aufteilung nach CO₂KostAufG heißt das: kaum Vermieteranteil, egal wie schlecht das Haus gedämmt ist.
Beispielrechnung: 47.530 kWh × 20 g = 950 kg CO₂ pro Jahr. Auf 320 m² Wohnfläche sind das 3 kg/m² — Stufe 1 (unter 12 kg), Vermieteranteil 0 Prozent. Wer den Kessel selbst gebaut hat, sammelt hier den Bonus ein.
Nachforderung, Guthaben und Verjährung
Guthaben aus überzogenem Vorratskauf gehören dem Vermieter, nicht dem Mieter — sie werden erst im Folgejahr verbraucht. Nur der tatsächlich verbrauchte Anteil ist umlagefähig. Wer die volle Bestellrechnung in die Abrechnung nimmt, macht einen der 15 häufigsten Fehler (siehe /ratgeber/nebenkostenabrechnung-haeufigste-fehler).
Wer die Pellet-Bestände und Kaufbelege in Rentprime beim Objekt hinterlegt, sieht in der Abrechnung automatisch nur den Verbrauchsanteil im Zeitraum — Restbestand bleibt als Aktivposten stehen. Die Umrechnung Kilogramm → kWh erfolgt mit dem Standardfaktor 4,9 kWh/kg.
Belegvorlage für die Abrechnung
| Beleg | Zweck |
|---|---|
| Kaufrechnung Pellets mit Datum | Nachweis Kosten |
| Wiegeschein oder Volumenmessung | Beweis der eingebrachten Menge |
| Bestandsprotokoll 1.1. und 31.12. | Basis Verbrauchsermittlung |
| Wärmemengenzähler-Ablesung | Verbrauchsverteilung |
| Wartungsrechnung + Sonde-Prüfung | Nebenkostenposition |
| Schornsteinfeger-Bescheinigung | Sichere Betriebsfreigabe |
Nur mit vollständigen Belegen greift das Belegeinsichtsrecht nach § 259 BGB verlässlich; der Mieter kann jeden Beleg einsehen und Kopien verlangen.
Förderung und Steuer
Der Umstieg von Öl/Gas auf einen Pelletkessel ist über BEG-Einzelmaßnahmen förderfähig — Basis 10 Prozent, mit Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent, für einkommensschwache Haushalte weitere 30 Prozent. Steuerlich Erhaltungsaufwand nach § 21 EStG (Werbungskosten), bei Aktivierung im Zuge einer Herstellung im ersten Jahr voll oder über die Nutzungsdauer verteilt.
- BAFA-Antrag vor Auftragsvergabe stellen
- Nach Fertigstellung: Verwendungsnachweis binnen 6 Monaten
- Zuschussmittel steuerlich abziehen (Rechnung netto - Zuschuss = Werbungskosten)
Preisrisiko und Vorratshaltung
Pelletpreise schwanken saisonal um 20 bis 40 Prozent. Kauf im Frühsommer (Juni) ist meist am günstigsten, im Herbst am teuersten. Wer im Frühjahr auffüllt, sichert den Preis — hat aber Lagerbindung. Bei Preisschwankungen darf nicht der Kaufpreis, sondern der verbrauchsanteilige Wert in die Abrechnung. Wer den 320-Euro-Sommerpreis abrechnet, obwohl er im Winter bei 420 Euro nachbestellt hat, muss den Durchschnitt bilden.
- Durchschnittspreis nach FIFO oder gewichtetem Mittel (in der Abrechnung erläutern)
- Bestandsprotokoll mit Datum, Menge, Preis dokumentieren
- Trockene Lagerung, damit sich die Heizwertqualität nicht verändert
- Regelmäßige Sichtprüfung auf Feuchte und Staub
Häufige Fragen
Ist der Sackpellet-Kauf im Baumarkt anders zu behandeln als Lose-Ware?
Nein, nur die Belegführung ist wichtig. Rechnung, Datum und Menge müssen dokumentiert sein. Kleinmengen aus dem Baumarkt sind teurer pro kg — die Kostenposition wird höher, die Verbrauchsverteilung bleibt identisch.
Wie oft muss ich den Kessel warten lassen?
Einmal jährlich reicht rechtlich; hochwertige Kessel empfehlen halbjährlich. Kosten 150 bis 350 Euro. Umlagefähig als Wartung nach § 2 Nr. 4 BetrKV.
Ist die Ascheentsorgung umlegbar?
Ja, als sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV, wenn die Position im Mietvertrag genannt ist. Sonst nicht.
Was ist mit der BAFA-Förderung — mindert sie die Umlage?
Ja. Fördermittel für Bau/Umbau der Anlage werden bei der Modernisierungsumlage (§ 559a BGB) abgezogen, bevor die 8-Prozent-Umlage berechnet wird. Die Wartung selbst wird davon nicht berührt.
Muss ich einen Wärmemengenzähler einbauen?
Bei zentralen Anlagen mit mehr als einer Nutzungseinheit: ja, für die verbrauchsabhängige Abrechnung. Sonst kürzt der Mieter 15 Prozent. Ausnahme: Bagatellgrenze bei Zweifamilienhaus mit selbstbewohnter Einheit (§ 2 HKVO).