WEG-Verwaltung — was Eigentümer 2026 wissen müssen
Du besitzt eine Eigentumswohnung in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) und vermietest sie? Die WEG-Reform 2020 hat vieles geändert. Wir erklären die Pflichten, die Jahresversammlung, Beschlussfähigkeit und worauf Vermieter besonders achten müssen.
Was ist eine WEG?
Sobald ein Gebäude in Wohnungs- + Sondereigentum aufgeteilt ist, bildet sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Jeder Eigentümer hält:
- Sondereigentum: deine konkrete Wohnung (Wände nach innen, Bodenbelag, Sanitär)
- Miteigentum: anteilig am Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Heizung, Garten)
Wichtige Änderungen durch WEG-Reform 2020
- Bauliche Veränderungen brauchen nur noch einfache Mehrheit (vorher: Allstimmigkeit)
- Ladestation für E-Auto, Glasfaser-Anschluss, Einbruchschutz: vereinfachte Beschlussfähigkeit
- Verwalter-Bestellung: 3 Jahre Höchst-Vertragsdauer
- Hausgeldabrechnung muss bis 30. Juni des Folgejahres beschlossen sein
- Online-Eigentümerversammlungen jetzt rechtssicher möglich
Die Eigentümerversammlung
Findet mindestens 1× pro Jahr statt. Wichtige Punkte:
- Einladung: 3 Wochen vor Termin schriftlich
- Beschlussfähigkeit: keine Mehrheit erforderlich (seit WEG-Reform 2020!)
- Stimmrecht: nach Miteigentumsanteilen (im Grundbuch)
- Protokoll: muss binnen 4 Wochen versendet werden
- Anfechtung: binnen 1 Monat nach Beschluss
Pflichten als ETW-Vermieter
- Hausgeld pünktlich an Verwaltung zahlen (sonst Mahnung + Zwangsversteigerung möglich)
- WEG-Beschlüsse beachten (z.B. Hausordnung, Müll-Trennung)
- Bei größeren Reparaturen am Sondereigentum: Mieter mit involvieren
- Hausgeld-Bestandteile korrekt an Mieter weitergeben (siehe Hausgeld-Ratgeber)
- Bei Sonderumlagen: Mieter informieren (auch wenn er es nicht zahlt)
Wenn die WEG-Verwaltung schlecht ist
Häufige Probleme: verspätete Jahresabrechnungen, fehlende Kommunikation, überhöhte Verwaltungs-Gebühren. Optionen:
- Verwalter-Wechsel (Vertragsdauer beachten — max. 3 Jahre)
- Beschluss-Anfechtung bei rechtswidrigen Entscheidungen
- Selbst-Verwaltung der WEG (für kleine Gemeinschaften möglich)
- Spezialisierter Anwalt für WEG-Recht hinzuziehen
Rentprime und WEG
Rentprime fokussiert sich auf die Vermieter-Seite (ETW-Eigentümer, der vermietet) — nicht die WEG-Verwaltung selbst. Du kannst dein Hausgeld als Beleg hochladen und Rentprime trennt automatisch umlegbare von nicht-umlegbaren Anteilen für die NK-Abrechnung deines Mieters. Wenn du auch die WEG verwaltest: Q2/2027 kommt unser WEG-Modul für Eigentümerversammlungen, Beschluss-Verwaltung, Hausgeld-Sammelabrechnung.
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