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Ratgeber · 8 min Lesezeit

Nutzfläche vs. Wohnfläche: Was im Mietvertrag zählt.

Wohnfläche zählt für Miete und Nebenkosten, Nutzfläche für Bauantrag und Grundsteuer. Wer die Größen verwechselt, überzahlt oder wird auf Mietminderung verklagt.

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Die kurze Antwort

Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist die Grundfläche der Räume, die zum Wohnen bestimmt sind — Keller, Dachboden und Garage zählen nicht. Nutzfläche nach DIN 277 umfasst alle nutzbaren Flächen des Gebäudes inklusive Neben- und Funktionsflächen. Im Wohnraum-Mietvertrag zählt fast immer die Wohnfläche; bei Gewerbe die Nutzfläche.

Die zwei Begriffe im Vergleich

MerkmalWohnfläche (WoFlV)Nutzfläche (DIN 277)
GrundlageWohnflächenverordnung 2004DIN 277 (technische Norm)
ZweckMietrecht, SozialwohnungenBauantrag, Grundsteuer, Gewerbe
Balkon25 %, max. 50 %100 %
Räume unter Dachschräge (1–2 m)50 %100 %
Räume unter 1 m Höhe0 %100 % (mit Einschränkung)
Keller/Dachboden0 % (wenn kein Wohnraum)100 %
Garage0 %100 %
Terrasse ebenerdig25 %, max. 50 %100 %

Warum die Wohnfläche im Mietvertrag zählt

Im Wohnraummietrecht ist die Wohnfläche der Rechenmaßstab: Miete pro Quadratmeter, Betriebskosten-Anteil nach § 556a BGB, Vergleichsmiete im Mietspiegel, Modernisierungsumlage nach § 559 BGB — alle diese Größen basieren auf der Wohnfläche nach WoFlV. Steht im Mietvertrag „Nutzfläche" oder eine deutlich zu hohe Zahl, kippt das gesamte Rechenwerk.

Der BGH hat mit VIII ZR 266/14 den früheren Toleranzbereich von 10 Prozent gekippt: Jede Abweichung zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Wohnfläche ist relevant. Ist die Wohnung kleiner als angegeben, kann der Mieter Mietminderung, Rückzahlung überzahlter Nebenkostenanteile und eine Mieterhöhung auf Basis der wahren Fläche fordern.

Wie die Wohnfläche exakt berechnet wird

  1. Räume in voller Höhe (ab 2 m): 100 % anrechnen
  2. Räume unter Dachschrägen: 1–2 m Höhe → 50 %; unter 1 m → 0 %
  3. Beheizte Wintergärten: 50–100 %, sonst 50 %
  4. Balkon, Loggia, Dachgarten, Terrasse: 25 %, max. 50 % (bei hoher Wohnwertqualität)
  5. Keller, Waschküche, Trockenraum, Garage, Heizungsraum: 0 %
  6. Treppen mit mehr als 3 Steigungen: 0 %

Rechenbeispiel: Wohnung mit 60 m² Grundfläche in voller Höhe, 20 m² unter Dachschräge (davon 15 m² zwischen 1 und 2 m Höhe, 5 m² darunter), Balkon 8 m² (mit hoher Sonneneinstrahlung, 50 %). Wohnfläche: 60 + 15 × 0,5 + 0 + 8 × 0,5 = 60 + 7,5 + 4 = 71,5 m². Nutzfläche desselben Raumensembles (DIN 277): 60 + 20 + 8 = 88 m². Differenz: 16,5 m² — bei 12 €/m² Miete rund 200 € Unterschied pro Monat.

Wann darf im Vertrag die Nutzfläche stehen?

Nur bei Gewerbe- oder Sonderräumen (Praxis, Werkstatt, Lager) ist die Nutzfläche üblich. Für Wohnraum, gemischt genutzten Wohnraum und Studenten-Apartments gilt die WoFlV — auch wenn im Vertrag „Nutzfläche" steht. Der BGH sieht in solchen Vertragsformulierungen einen Auslegungsspielraum: Meint „Nutzfläche" tatsächlich die Wohnfläche, gilt die günstigere Größe für den Mieter.

Wer im Zweifel schreibt „Wohnfläche gemäß Wohnflächenverordnung, ca. XY m² (nicht zugesichert)" schützt sich vor überzogenen Ansprüchen — die „ca."-Angabe erlaubt nach BGH eine Toleranz im niedrigen Prozentbereich, aber keine Größenordnung von 10 % oder mehr.

Folgen einer falschen Fläche

SituationRechtsfolgeRechtsgrundlage
Fläche zu klein angegebenVermieter darf nur nach kleiner Fläche erhöhen§ 558 BGB, BGH VIII ZR 266/14
Fläche zu groß angegebenMietminderung + Rückzahlung§ 536 BGB
Nebenkosten nach falscher FlächeRückforderung + Neuberechnung§ 812 BGB
Balkon 100 % statt 25 %Alle Positionen fehlerhaftBGH VIII ZR 231/16

Was der Vermieter tun kann

Die schnellste Absicherung ist ein sauberer Aufmaß-Plan. Wer einen Mietvertrag neu aufsetzt, sollte die Wohnfläche exakt nach WoFlV berechnen — oder von einem Architekten bestätigen lassen. Rentprime bietet im Mietvertrag-Generator eine Pflichtklausel, die den Berechnungsstandard (WoFlV) und die Toleranzformulierung einheitlich einträgt, sodass keine Alt-Formulierungen unbedacht weiterlaufen.

Häufige Fragen

Zählt die Terrasse zur Wohnfläche?

Nach WoFlV mit 25 Prozent, in Ausnahmefällen bei besonders hoher Wohnwertqualität bis 50 Prozent. Ein 12 m² großer Balkon fließt also mit 3 bis 6 m² in die Wohnfläche ein.

Was ist bei Dachschrägen zu beachten?

Zwischen 1 und 2 Metern Raumhöhe nur zur Hälfte, unter 1 Meter gar nicht. In Altbauwohnungen kann das Zimmer, das „25 m²" aussieht, nach WoFlV nur 18 m² haben.

Darf ich statt WoFlV die alte II. Berechnungsverordnung nutzen?

Für Verträge nach 2004 gilt die WoFlV. Bei Altverträgen kann die alte II. BV noch als Grundlage anerkannt sein — der BGH prüft nach Vertragsauslegung im Einzelfall.

Was, wenn die Fläche nicht im Vertrag steht?

Dann gilt der Zustand der Wohnung — Mieter und Vermieter können die Fläche nachträglich einvernehmlich bestimmen oder per Aufmaß feststellen. Ohne Vereinbarung ist die WoFlV Auslegungshilfe.

Zählt der Wintergarten in die Wohnfläche?

Beheizt und ganzjährig nutzbar: 100 %. Nicht beheizt oder nicht ganzjährig geeignet: 50 %. Im Zweifel gilt der niedrigere Ansatz.

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