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Ratgeber · 8 min Lesezeit

Was kostet Hausverwaltung pro Einheit? Die ehrlichen Marktpreise 2026.

Die pauschale Antwort „20 Euro pro Einheit“ gibt es nicht. Preise variieren nach Verwaltungsart, Objektgröße und Region um den Faktor drei — hier sind die Zahlen für 2026.

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Die kurze Antwort

Die WEG-Grundvergütung liegt 2026 bei rund 20 bis 35 Euro netto pro Einheit und Monat, die Mietverwaltung bei 25 bis 45 Euro oder 4 bis 6 Prozent der Sollmiete, die Sondereigentumsverwaltung bei 20 bis 30 Euro. Preistreiber sind Objektgröße, Region und Zusatzleistungen wie Handwerker-Koordination oder Rechtsverfolgung. Kleine Objekte unter zehn Einheiten liegen häufig 20 Prozent über dem Durchschnitt.

Drei Preismodelle im Vergleich

Verwalter rechnen entweder pauschal pro Einheit, prozentual von der Sollmiete oder als Kombination aus Grundgebühr und Sonderleistungen ab. Für WEG-Verwaltung ist der Pauschalpreis pro Einheit üblich, für Mietverwaltung findet sich häufig ein Prozentmodell, weil der Aufwand mit der Miete steigt.

ModellTypische HöheSinnvoll für
Pauschale pro Einheit/Monat20 bis 45 EUR nettoWEG, Standard-Mietverwaltung
Prozentual auf Sollmiete4,0 bis 6,0 %Mietverwaltung, hochpreisige Lagen
Grundgebühr + Aufwandssätze150 EUR + EinzelpostenKleine Objekte, gewerbliche Anteile
Festpreis pro Wirtschaftseinheit3.500 bis 8.000 EUR jährlichEinzelhäuser mit 6 bis 12 Einheiten

WEG-Verwaltung: 20 bis 35 Euro pro Einheit

Der DDIV-Branchenbarometer 2024 nennt einen bundesweiten Durchschnitt von rund 26 Euro netto pro Einheit und Monat für die WEG-Grundvergütung. Große Objekte (ab 40 Einheiten) rechnen ab 20 Euro ab, kleine (unter 8 Einheiten) selten unter 33 Euro. Enthalten sind: laufende Buchhaltung, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, eine ordentliche Eigentümerversammlung pro Jahr, Standardschriftverkehr und Beschlussumsetzung.

Nicht enthalten sind Sonderleistungen. Übliche Aufschläge: Sonderumlage 250 bis 500 Euro Einmalpauschale, außerordentliche Versammlung 300 bis 800 Euro plus Reisekosten, Rechtsstreit-Begleitung 80 bis 130 Euro pro Stunde, Modernisierungsprojektsteuerung 1,5 bis 4 Prozent der Bausumme.

Mietverwaltung: 25 bis 45 Euro oder 4 bis 6 Prozent

Die Mietverwaltung ist teurer, weil Mahnwesen, Neuvermietung und laufender Mieterkontakt zeitaufwendiger sind. Bei einer 70-m²-Wohnung mit 850 Euro Sollmiete ergibt ein 5-Prozent-Satz 42,50 Euro monatlich netto. Pauschalen wandern in vergleichbarer Höhe: 30 bis 45 Euro pro Einheit sind Marktstandard, in Ballungsräumen (München, Frankfurt, Hamburg) 10 bis 20 Prozent darüber.

Wer eine sauber übergebbare Buchhaltung und dokumentierte Nebenkostenabrechnung erwartet, sollte auf Softwareeinsatz achten — Verwaltungen, die mit einer Plattform wie Rentprime arbeiten, geben in der Regel PDF-Abrechnungen mit prüfbaren Anlagen ab und ersparen dir das Nachlaufen bei Rückfragen.

ObjekttypPreisspanne pro Einheit/MonatAnmerkung
Mehrfamilienhaus 4 bis 10 WE30 bis 45 EURhäufig Mindestpauschale je Objekt
Mehrfamilienhaus 11 bis 30 WE25 bis 35 EURwirtschaftlichste Größe
Großobjekt ab 50 WE20 bis 28 EURSkaleneffekte, oft Prozentmodell
Einzelwohnung im Streubesitz40 bis 65 EURhoher Fixkostenanteil

Regionale Unterschiede

Zwischen München und Chemnitz liegen leicht 40 Prozent. Treiber sind Personalkosten (Buchhalter mit WEG-Erfahrung sind in Süddeutschland teurer), Handwerkerhonorare und Bürokosten. Als Faustregel: Der Preis pro Einheit korreliert grob mit dem lokalen Baugewerbe-Stundensatz — 65 Euro Handwerkerstunde und 26 Euro Verwaltung passen zusammen, 45 Euro Handwerker und 34 Euro Verwaltung sind auffällig.

  1. München/Frankfurt/Hamburg: 28 bis 45 EUR WEG, 35 bis 55 EUR Mietverwaltung.
  2. Berlin/Köln/Stuttgart: 24 bis 36 EUR WEG, 30 bis 45 EUR Mietverwaltung.
  3. Mittelstädte (Karlsruhe, Nürnberg, Leipzig): 22 bis 30 EUR WEG, 28 bis 40 EUR Mietverwaltung.
  4. Ostdeutsche Klein- und Mittelstädte: 18 bis 26 EUR WEG, 24 bis 34 EUR Mietverwaltung.

Ein oft übersehener Faktor ist die Reisezeit. Verwaltet ein Büro einen Bestand mit 40 km Umkreis, ergeben sich pro Objektbegehung leicht drei bis vier Stunden Fahrzeit im Monat. Verwaltungen mit dichter Objektlage sind deshalb 10 bis 15 Prozent günstiger anzubieten als solche mit stark verstreutem Bestand, ohne dass der Verwalter Marge verliert. Wenn du Angebote vergleichst, frage nach der Anzahl der Objekte im 20-km-Umkreis des Verwalterbüros — die Zahl erklärt Preisunterschiede oft besser als die Größe der Verwaltung.

Ist der Preis fair? So bewertest du ein Angebot

Ein niedriger Grundpreis mit langer Liste an Zusatzposten kann teurer sein als eine hohe Pauschale. Prüfe jedes Angebot auf drei Fragen: Was ist enthalten (Anzahl Versammlungen, Schreibkontingent, Objektbegehungen)? Was kostet extra (Sonderumlage, Rechtsstreit, Modernisierung)? Wer trägt die Software- und Portalkosten (viele Verwalter geben Portalgebühren an die WEG weiter)?

Verträge über drei Jahre mit automatischer Verlängerung sind seit dem 1. März 2022 nur noch mit einmonatiger Kündigungsfrist nach Erstlaufzeit zulässig (§ 309 Nr. 9 BGB). Klauseln mit 12-Monats-Verlängerung sind unwirksam.

Häufige Fragen

Ist Umsatzsteuer im genannten Preis enthalten?

Marktpreise werden branchenüblich netto angegeben. Auf 26 Euro netto kommen 19 Prozent USt., also 30,94 Euro brutto. Bei WEG ist die USt. für den Eigentümer nicht abziehbar, bei Mietverwaltung an einen gewerblichen Vermieter ist sie es.

Warum ist Sondereigentumsverwaltung günstiger als Mietverwaltung?

Bei der reinen SEV verwaltet der Verwalter nur die einzelne Wohnung eines Eigentümers innerhalb einer bereits bestehenden WEG. Objektbezogene Arbeit fällt weniger an, Mahnwesen und Neuvermietung bleiben — daher ein Mittelweg zwischen WEG und klassischer Mietverwaltung.

Wie viel darf eine Sonderumlage-Bearbeitung extra kosten?

Marktüblich sind 250 bis 500 Euro Einmalpauschale pro Sonderumlage, in großen WEGs auch nach Zeitaufwand mit 80 bis 120 Euro pro Stunde. Achte darauf, dass der Verwaltervertrag klar zwischen ordentlicher Umlage und außerordentlicher Sonderumlage trennt.

Kann ich die Vergütung kürzen, wenn die Jahresabrechnung fehlerhaft ist?

Nur nach Aufforderung zur Nachbesserung mit Fristsetzung. Eine automatische Minderung sieht das Gesetz nicht vor. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann der Verwaltervertrag außerordentlich gekündigt werden (§ 26 WEG).

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