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Ratgeber · 7 min Lesezeit

Solarthermie — Warmwasser aus Sonne richtig abrechnen.

Eine Solarthermieanlage senkt die Warmwasserkosten spürbar. Die Abrechnung muss den Solaranteil aber sauber vom fossilen Anteil trennen — sonst zahlt der Mieter zu viel.

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Die kurze Antwort

Der Sonnenertrag einer Solarthermieanlage darf nicht in die Heizkostenverteilung fließen — er ist kostenlos. Nur die fossile Nachheizung und die Betriebskosten der Anlage (Umwälzpumpe, Wartung, Frostschutz) sind umlagefähig. Ein Solar-Wärmemengenzähler (WMZ) trennt beide Anteile; ohne WMZ droht das 15-Prozent-Kürzungsrecht nach § 12 HKVO.

Was ist umlagefähig — und was nicht?

PositionUmlagefähig?Grundlage
Gewonnene Solarwärme (kWh)Nein — kostenlos§ 7 HKVO
Fossile Nachheizung (Gas/Öl/Pellet)Ja§ 2 Nr. 4a BetrKV
Umwälzpumpe (Strom)Ja, aus Zähler§ 2 Nr. 4 BetrKV
Wartung SolaranlageJa§ 2 Nr. 4a BetrKV
Reparatur/Austausch SolarkreisNein§ 1 Abs. 2 BetrKV
Frostschutzmittel-ErgänzungJalaufende Betriebskosten

Der wichtigste Unterschied: Solarthermie liefert Wärme, keine Rechnung. Was die Sonne beiträgt, wird von den Gesamtkosten abgezogen — dann bleibt der fossile Rest, der nach HKVO verteilt wird.

Der Solar-Wärmemengenzähler

Ein Solar-WMZ misst die vom Kollektor an den Speicher übergebene Nutzwärme. Er ist Voraussetzung für die getrennte Erfassung und wird im Vor-/Rücklauf des Solarkreises eingebaut. Kosten: 350 bis 600 Euro Material, ähnlich Installation. Nach § 6 HKVO ist ein WMZ Pflicht, sobald zwei oder mehr Wärmeerzeuger gemeinsam einen Speicher beladen.

Ohne WMZ dürfen die Solarkosten pauschal geschätzt werden — der Mieter kann dann aber 15 Prozent kürzen (§ 12 HKVO). In fast jeder Neuanlage seit 2013 ist der WMZ Standard.

Rechenbeispiel: Solar spart real Geld

6-Familienhaus, Gas-Brennwerttherme + 12 m² Flachkollektoren, jährlicher Solarertrag 4.200 kWh, fossiler Nachheizbedarf für Warmwasser 3.800 kWh, Raumheizung 32.000 kWh. Gaspreis 12 ct/kWh:

  • Gesamtwärmebedarf: 40.000 kWh
  • Solar-Anteil (nur Warmwasser): 4.200 kWh × 0 Euro = 0 Euro
  • Fossile Nachheizung: 35.800 kWh × 0,12 = 4.296 Euro
  • Wartung Anlage + Pumpe: 260 Euro
  • Gesamt-Heizkosten: 4.556 Euro

Ohne Solarthermie: 40.000 kWh × 0,12 = 4.800 Euro. Ersparnis für die Mieter (nicht für den Vermieter, weil Solar nicht in Kosten wandelt): 504 Euro pro Jahr, verteilt auf die Warmwassermenge nach § 9 HKVO.

Die richtige Aufteilung im PDF

  1. Gesamtwärme aus Kessel-WMZ ablesen (fossil).
  2. Solarertrag aus Solar-WMZ ablesen und dokumentieren.
  3. Gesamtkosten fossil aus Rechnungen zusammenstellen.
  4. Wartungs- und Pumpenkosten separat als Betriebskosten der Anlage aufführen.
  5. Verteilung fossil nach HKVO (50 bis 70 % Verbrauch, Rest Fläche); Solar taucht als kostenlose Beimischung im Erläuterungstext auf.

In Rentprime erfasst du beide Zähler (Kessel und Solar) — die Nebenkostenabrechnung weist den Solaranteil in kWh aus, ohne ihn in Euro einzupreisen. So bleibt die Abrechnung transparent und der Mieter sieht sofort, wie viel die Sonne gespart hat.

CO₂-Bilanz und Steuer

Solar-kWh haben einen CO₂-Faktor nahe Null (nur Herstellung/Betrieb der Anlage, rund 25 g/kWh). Das drückt den fossilen CO₂-Anteil in der Aufteilung nach CO₂KostAufG — der Vermieteranteil sinkt spürbar. Steuerlich ist die Anlage im Wohngebäude Erhaltungsaufwand oder – bei einer Erstinstallation im Zuge einer Modernisierung – über 10 Jahre absetzbar (§ 82b EStDV). Wer BEG-Förderung erhält, muss den Zuschuss von den Werbungskosten abziehen (§ 21 EStG in Verbindung mit § 7 EStG).

Bei einer Kombianlage mit Wärmepumpe zählt die Solarthermie doppelt: Sie senkt sowohl den Stromverbrauch der Wärmepumpe als auch die CO₂-Kosten. Kalkuliere mindestens 15 bis 25 Prozent Warmwasser-Deckung aus Sonne bei durchschnittlichem Dachneigungswinkel und Süd-Ausrichtung.

Ertragsprognose realistisch einschätzen

Konfigurationm² KollektorJahresertrag (kWh)Warmwasser-Deckung
Süd, 45°, 2 Personen4 bis 61.400 bis 2.40055 bis 70 %
Süd, 45°, 4 Personen8 bis 103.000 bis 4.20050 bis 65 %
Süd/West, 30°, MFH 8 P.12 bis 154.500 bis 6.50040 bis 55 %
Nord-Süd, 60°, MFH15 bis 205.500 bis 7.80030 bis 45 %

Realwerte weichen von Prospektangaben oft um 15 bis 25 Prozent nach unten ab — vor allem bei ungünstiger Verschattung oder langer Rohrleitung. Ein Solar-WMZ liefert nach dem ersten Jahr belastbare Zahlen.

Kombination mit Wärmepumpe und PV

Wer neu baut oder saniert, kombiniert Solarthermie oft mit einer Wärmepumpe. Die Solarthermie deckt das Warmwasser im Sommer, die Wärmepumpe bleibt im Sommer aus. Effekt: 30 bis 40 Prozent Stromersparnis der Wärmepumpe von Mai bis September. Alternative Kombi: PV + Warmwasser-Heizstab — technisch einfacher, meist aber weniger effizient (COP 1 gegenüber COP 3 bis 5 bei Kollektor).

Die Kombination von Solarthermie und Photovoltaik auf einer Dachfläche ist möglich — plane aber getrennte Zonen ein, damit die Solarthermie nicht die PV verschattet.

Häufige Praxis-Fragen der Mieter

Solar wirft in der Abrechnung viele Fragen auf, weil die Position „Solar“ auf den ersten Blick fehlt. Erkläre bereits im Mieterportal, warum das so ist:

  • Solar-kWh erscheinen nur im Erläuterungstext, nicht als Kostenposition
  • Der Solar-Anteil senkt die verteilbare Wärmemenge — nicht die Grundkosten
  • Wartung und Pumpenstrom bleiben umlagefähig als Betriebskosten der Anlage
  • Wer wenig Warmwasser braucht, profitiert am stärksten prozentual
  • Bei extremer Sonne im Sommer bleibt fossile Nachheizung unter 5 % — dann macht sich die Anlage wirklich bezahlt

Die Transparenz auf der Abrechnung ist gleichzeitig Marketing: Der Mieter versteht, dass ein Teil seiner Wärme kostenlos aus der Sonne kommt — und dass der Vermieter in nachhaltige Technik investiert hat.

Häufige Fragen

Muss der Mieter für Solar-kWh zahlen?

Nein. Solar-kWh sind kostenlos und werden vor der Umlage abgezogen. Der Mieter zahlt nur die fossile Nachheizung und die anteiligen Betriebskosten der Anlage.

Ist die Photovoltaik dasselbe wie Solarthermie?

Nein. PV liefert Strom, Solarthermie Wärme. Die Abrechnung im Betriebskostenrahmen betrifft ausschließlich Solarthermie. PV-Strom kann als Allgemeinstrom im Haus abgerechnet werden.

Kann ich eine Solaranlage über die Modernisierungsumlage refinanzieren?

Ja. 8 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr nach § 559 BGB, abzüglich Förderung. Nachweis der Warmwasser-Einsparung sinnvoll.

Was passiert im Winter, wenn kaum Sonne kommt?

Die fossile Nachheizung übernimmt automatisch. Der Solar-WMZ zeigt geringe Erträge; die Abrechnung wird für Wintermonate faktisch von der fossilen Menge dominiert.

Wie oft ist eine Wartung fällig?

Jährlich, Fokus auf Frostschutz, Druck und Volumenstrom im Solarkreis. Kosten 90 bis 180 Euro. Umlagefähig nach § 2 Nr. 4a BetrKV.

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