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Ratgeber · 9 min Lesezeit

Steuererklärung als Vermieter — 10 teure Fehler.

Die Steuererklärung nach § 21 EStG entscheidet, ob Vermietung ein Nullsummenspiel oder eine Steuerbelastung ist. Diese zehn Fehler kosten am häufigsten Geld — von der falschen AfA bis zur Spekulationsfrist.

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Die kurze Antwort

Die häufigsten Fehler in der Steuererklärung als Vermieter sind übersehene anschaffungsnahe Herstellungskosten, eine falsch berechnete AfA, unvollständige Werbungskosten und die verbilligte Vermietung an Angehörige unter 50 Prozent der ortsüblichen Miete. Jeder dieser Fehler kann mehrere hundert bis mehrere tausend Euro Steuer kosten — inklusive Zinsen nach § 233a AO bei rückwirkender Korrektur.

Warum die Vermieter-Steuererklärung so oft scheitert

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung folgen § 21 EStG. Grundlage ist die Überschussrechnung: Einnahmen minus Werbungskosten. Klingt einfach — ist es aber nicht, weil das Finanzamt bei Vermietern besonders genau hinschaut. Die häufigsten Fehler entstehen an drei Stellen: bei der Abgrenzung Erhaltungsaufwand versus Herstellungskosten, bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) und bei den Werbungskosten.

Wer eine dieser Positionen falsch einträgt, riskiert Nachzahlungen. Bei einer Prüfung mehrerer Jahre summieren sich Zinsen nach § 233a AO schnell auf mehrere hundert Euro — zusätzlich zur eigentlichen Steuer.

Die 10 typischen Fehler in der Steuererklärung

#FehlerFolgeRechtsgrundlage
1Anschaffungsnahe Herstellungskosten übersehenSofortabzug entfällt, 50-Jahre-AfA§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
2Erhaltungsaufwand > 4.000 Euro nicht verteiltUngünstige Progression§ 82b EStDV
3AfA-Bemessungsgrundlage falschZu wenig / zu viel abgesetzt§ 7 Abs. 4 EStG
4Grundstücksanteil nicht abgezogenAfA zu hoch, Rückforderung§ 7 Abs. 4 EStG
5Werbungskosten unvollständigVermeidbare Steuerlast§ 9 Abs. 1 EStG
6Verbilligte Vermietung Angehörige > 50 %Werbungskosten anteilig§ 21 Abs. 2 EStG
7Leerstandskosten nicht angesetztWerbungskosten verschenkt§ 9 Abs. 1 EStG
8Fahrtkosten falsch pauschaliert30 ct/km statt Km-Pauschale falschBMF-Schreiben
9Umsatzsteuer bei Gewerbevermietung übersehenSteuerpflicht rückwirkend§ 4 Nr. 12 UStG
10Spekulationsfrist bei Verkauf ignoriertVoller Gewinn steuerpflichtig§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Anschaffungsnaher Aufwand wird häufig übersehen — er greift in den ersten drei Jahren nach Kauf.

Fehler 1-3: Erhaltungsaufwand, AfA und Herstellungskosten

Die anschaffungsnahen Herstellungskosten sind der teuerste Klassiker. Wer innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten in Instandhaltung steckt, kann diese Kosten nicht mehr sofort absetzen — sie werden auf 50 Jahre AfA verteilt. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das 45.000 Euro Grenze. Wer 50.000 Euro renoviert, verliert den Sofortabzug für die gesamte Summe.

Der Erhaltungsaufwand ist dagegen sofort in voller Höhe abziehbar — oder auf Antrag nach § 82b EStDV auf zwei bis fünf Jahre verteilbar. Das lohnt sich, wenn dein Steuersatz durch einen einmalig hohen Werbungskosten-Block in ein niedrigeres Grenzsteuersatz-Band fällt.

Bei der AfA gilt für Gebäude ab Baujahr 1925 der Satz von 2 Prozent, für ältere Objekte 2,5 Prozent. Neubauten (Fertigstellung ab 2023) werden mit 3 Prozent linear abgeschrieben. Wichtig: Die AfA-Bemessungsgrundlage sind nur die Gebäudekosten, der Grundstücksanteil (typisch 20-30 Prozent des Kaufpreises) wird herausgerechnet.

Rechenbeispiel: Werbungskosten sauber abziehen

Kaltmiete Jahr: 12.000 Euro. Absetzbare Werbungskosten:

  • AfA Gebäude (250.000 Euro × 2 %): 5.000 Euro
  • Grundsteuer und Straßenreinigung nicht-umlegbar: 350 Euro
  • Kontoführung, Software, Porto: 240 Euro
  • Fahrtkosten (2 × 40 km × 0,30 Euro): 24 Euro
  • Erhaltungsaufwand (Malerarbeiten): 2.100 Euro
  • Zinsen Immobilienkredit: 3.400 Euro
  • Summe Werbungskosten: 11.114 Euro

Überschuss: 12.000 Euro - 11.114 Euro = 886 Euro steuerpflichtig. Bei einem Grenzsteuersatz von 32 Prozent zahlt der Vermieter rund 283 Euro Einkommensteuer plus Soli — statt auf die volle Kaltmiete. Wer eine Position vergisst, verschenkt bares Geld.

Für Struktur und Vollständigkeit sorgt der Steuer-Export in Rentprime: Er stellt die Werbungskosten je Objekt zusammen — AfA-Grundlage, Erhaltungsaufwand, Zinsen, nicht umlagefähige Nebenkosten — und übernimmt sie in eine Excel- oder PDF-Übersicht für den Steuerberater.

Fehler 6-10: Angehörige, Leerstand, Verkauf

Die verbilligte Vermietung an Angehörige ist eine Falle. Liegt die vereinbarte Miete unter 50 Prozent der ortsüblichen Miete, sind die Werbungskosten nur anteilig abzugsfähig (§ 21 Abs. 2 EStG). Zwischen 50 und 66 Prozent gilt die Miete als voll steuerlich anerkannt — aber der Nachweis einer Überschussprognose ist Pflicht.

Leerstandskosten sind absetzbar, wenn du den Vermietungswillen glaubhaft machst: aktive Inserate, Preisanpassungen, Maklerbeauftragung. Ohne Nachweis unterstellt das Finanzamt Selbstnutzung — dann fallen die Werbungskosten weg.

Beim Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Spekulationsfrist wird der komplette Gewinn steuerpflichtig, § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Frist beginnt mit dem notariellen Kaufvertrag, nicht mit dem Grundbucheintrag. Wer 9 Jahre und 11 Monate hält, zahlt Steuer auf den vollen Wertzuwachs — inklusive AfA-Rückführung.

Vor dem Notartermin die Fristen prüfen. Selbst ein Monat Wartezeit kann bei 100.000 Euro Wertzuwachs mehrere zehntausend Euro Steuer ersparen.

Digitale Belege und Betriebsprüfung

Seit der Verwaltungsvereinfachung 2020 sind digitale Belege gleichwertig zu Papier — sofern sie unveränderbar aufbewahrt werden. Das bedeutet in der Praxis: PDF-Speicherung reicht nur, wenn eine spätere Änderung ausgeschlossen ist (technisch etwa durch Cloud-Ordner mit Versionierung).

Für die Betriebsprüfung gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren für alle Belege. Das umfasst nicht nur Rechnungen, sondern auch Nebenkostenabrechnungen, Mietverträge, Mieterhöhungen und Belege zu Renovierungen.

  • Belege je Kalenderjahr sortieren, nach Objekt getrennt.
  • Rechnungen mit Bezug zur Nutzungsart (Vermietung / Selbstnutzung) sofort kennzeichnen.
  • Bei gemischt genutzten Immobilien: Aufteilungsschlüssel dokumentieren.
  • Bewegliche Wirtschaftsgüter (Küche, Heizung, Möbel) mit Anschaffungsdatum und -kosten festhalten.
  • AfA-Tabelle jährlich fortschreiben, nicht neu berechnen.

Wer sauber ablegt, spart bei der Steuererklärung zwei bis drei Stunden pro Jahr — und im Prüfungsfall mehrere Tage.

Häufige Fragen

Muss ich Vermietungseinkünfte in der Steuererklärung angeben?

Ja, immer. Auch wenn ein Verlust entsteht, sind die Einkünfte aus Vermietung nach § 21 EStG erklärungspflichtig. Der Verlust senkt sonst deine Einkommensteuer nicht.

Was zählt zum Erhaltungsaufwand?

Reparaturen und Modernisierungen, die den ursprünglichen Zustand des Gebäudes wiederherstellen — Streichen, Fensteraustausch, neue Heizung. Erweiterungen (Anbau, Balkon) sind Herstellungskosten und werden über AfA verteilt.

Kann ich Werbungskosten ohne Belege absetzen?

Nein. Ohne Beleg keine Absetzung — der Nachweis liegt beim Vermieter. Ausnahme: Fahrtkostenpauschale und Kontoführungspauschale (16 Euro/Jahr) werden ohne Einzelbeleg anerkannt.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung?

Das Finanzamt kann bis zu zehn Jahre zurückprüfen. Häufig geprüft: AfA-Bemessungsgrundlage, anschaffungsnahe Kosten, Werbungskostenumfang. Wer sauber dokumentiert hat, kommt meist ohne Nachzahlung durch.

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